WST Treuhandgesellschaft mbH STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

Geschäftsführer: Helmut Hordt, Steuerberater

Grüner Weg 17, 41468 Neuss
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Lexika

Sonstige Einkünfte

Zu den sonstigen Einkünfte gehören:

  • Leibrenten (z.B. die gesetzliche Altersrente),

  • Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen,

  • Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden (z.B. Einkünfte aus Unterhaltsleistungen),

  • Einkünfte aus steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäften),

  • Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen, Versorgungsbezüge,

  • Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen.

Eine vollständige Aufzählung der sonstigen Einkünfte enthält § 22 des Einkommensteuergesetztes. Nicht zu den sonstigen Einkünften gehören Gewinne wie zum Beispiel Lotteriegewinne. Diese Einkünfte fallen auch nicht unter eine andere Einkunftsart und sind daher steuerfrei. Auch private Veräußerungsgeschäfte, die nicht unter die Spekulationsgeschäfte fallen, sind steuerfreie Einkünfte.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 22 EStG