WST Treuhandgesellschaft mbH STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

Geschäftsführer: Helmut Hordt, Steuerberater

Grüner Weg 17, 41468 Neuss
Telefon: 2131 706909
E-Mail: wstsbg@aol.com

Lexika

Anbieterwechsel bei Strom und Gas

Der Wechsel zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter bietet die Chance, den Geldbeutel deutlich und nachhaltig zu entlasten. Aber keine Angst: Ein Gas- oder Stromausfall wegen eines Anbieterwechsels ist ausgeschlossen. Im Zweifelsfall muss der Kunde vom Grundversorger in seinem Ort beliefert werden.

Neuer Vertrag

Bevor der Anbieter gewechselt wird, sollten Angebote verschiedener Anbieter eingeholt werden. Auf der Grundlage des Strom- und Gasverbrauchs, der sich aus der letzten Jahresrechnung ergibt, können die Tarife verschiedener Anbieter verglichen werden.

Steht die Entscheidung für den Anbieterwechsel und einen Tarif, kann mit dem neuen Anbieter der Vertrag abgeschlossen werden. Dieser kommt zustande, indem der Anbieter die Vertragsbestätigung schickt und den voraussichtlichen Lieferbeginn mitteilt.

Tipp: Der neue Anbieter übernimmt in der Regel nicht nur die Kündigung des Vertrags mit dem bisherigen Anbieter, sondern erledigt auch alle weiteren Formalitäten. Und er organisiert insbesondere auch den notwendigen Datenaustausch mit dem bisherigen Anbieter und gegebenenfalls die Zählerablesung.

Kündigung des alten Vertrags

Haushaltskunden in der Grundversorgung (früher sogenannte Tarifkunden) können ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Der Grundversorger soll die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. Haushaltskunden, die einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung haben, (früher sogenannte Sondervertragskunden) müssen die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Kündigungsfristen beachten.

Der bisherige Anbieter muss eine Schlussrechnung stellen. Dazu hat er bis zu sechs Wochen nach Lieferende Zeit.