WST Treuhandgesellschaft mbH STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

Geschäftsführer: Helmut Hordt, Steuerberater

Grüner Weg 17, 41468 Neuss
Telefon: 2131 706909
E-Mail: wstsbg@aol.com

Aktuell


16.09.2024

Fragen und Antworten zum Ausgleich der kalten Progression

»Kalte Progression« ist ein häufig gehörter Begriff, wenn es um die Einkommensteuer geht: Gemäß dem Progressionsbericht werden als kalte Progression Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unverändertem Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt.

In einfacheren Worten: Der Begriff der »kalten Progression« bezeichnet eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn eine Gehaltserhöhung komplett durch die Inflation aufgefressen wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. Ergebnis: Obwohl das Gehalt gestiegen ist, hat man real weniger Geld in der Tasche.

Auf welcher Basis die kalte Progression bemessen wird, worum es bei ihrem Ausgleich geht, wer davon profitiert (und wie) – diese und viele weitere Fragen beantwortet das Bundesfinanzministerium (BMF) in seinen »FAQ - Fragen und Antworten zum Ausgleich der kalten Progression«.

BMF vom 13.8.2024