WST Treuhandgesellschaft mbH STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

Geschäftsführer: Helmut Hordt, Steuerberater

Grüner Weg 17, 41468 Neuss
Telefon: 2131 706909
E-Mail: wstsbg@aol.com

Aktuell


07.11.2023

DStV: Stellungnahme zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt grundsätzlich die Initiative der EU-Kommission zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen. Allerdings müssen bestehende berufsrechtliche Regelungen von Steuerberatern auch bei Fachkräften aus Drittstaaten angewandt werden.

Besonders unter dem Gesichtspunkt des anhaltenden Fachkräftemangels ist es wichtig, den europäischen Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiv zu halten. Daher sollten Verfahren zur Prüfung und Beurteilung von Qualifikationen Drittstaatsangehöriger für Unternehmen und Bewerber so effizient wie möglich gestaltet werden. Beschleunigte und vereinfachte Anerkennungsverfahren sind aus Sicht des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) allerdings nur dann sinnvoll, wenn in einer Berufsgruppe ein akuter Mangel an Arbeitskräften herrscht. Dies ist zum Beispiel in der IT-Branche, im Gesundheitswesen und in der Langzeitpflege der Fall. Allerdings trifft dieser Umstand nicht auf die beratenden und prüfenden Berufe zu.

Der Fachkräftemangel betrifft in den Kanzleien die Suche nach qualifizierten Steuerfachangestellten und extern sowie intern angestellten IT-Fachkräften. Der DStV begrüßt daher, dass die Verabschiedung der beiden Initiativen zu einer Verbesserung des Arbeitsmarktes für IT-Fachkräfte führen kann. Die Gewinnung von zusätzlichen IT-Fachkräften ist eine wesentliche Säule für den digitalen Wandel in den Kanzleien.

Leitlinien zur Vereinfachung und Beschleunigung der Anerkennung von in Nicht-EU-Ländern erworbenen Qualifikationen müssen dagegen die berufsrechtlichen Unterschiede der reglementierten Berufe berücksichtigen. Bestehende berufsrechtliche Regelungen von Steuerberatern in den Mitgliedstaaten, die bereits für EU-Bürger gelten, müssen auch bei Fachkräften aus Drittstaaten angewandt werden. Durch etwaige neu eingeführte beschleunigte und vereinfachte Anerkennungsverfahren für Drittstaatsangehörige entsteht bei der Steuerberatung in Deutschland zumindest kein gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Mehrwert. Angedachte Maßnahmen dürfen zu keiner Ungleichbehandlung von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen führen oder bewährte und notwendige Zugangsbeschränkungen zu den reglementierten Berufen außer Kraft setzen.

Aus der Sicht von KMU sind die angedachten Initiativen zu begrüßen. Durch beschleunigte und vereinfachte Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen wird es für KMU leichter, internationale Fachkräfte einzustellen oder entsprechende Fachkräfte (Drittstaatsangehörige) aus anderen EU-Ländern anzuwerben.

Die Stellungnahme des DStV zur anstehenden Empfehlung der EU-Kommission zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen in der EU finden Sie hier.

DStV, Mitteilung vom 19.10.2023