Steuerberaterkanzlei

Edelgard Lier

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Lexika

Lastschrifteinzug

Beim Lastschriftverfahren beauftragt der Inhaber eines Girokontos ein Unternehmen, Geld von seinem Konto einzuziehen. Gleichzeitig erteilt er seiner Bank oder Sparkasse den Auftrag, den Betrag abzubuchen. Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren können Rechnungen sowohl innerhalb Deutschlands als auch innerhalb Europas bezahlt werden.

Die Besonderheit des Lastschriftverfahrens besteht darin, dass die Möglichkeit besteht, die Lastschrift innerhalb von acht Wochen kostenfrei und ohne Begründung an die Bank zurückzugeben. In diesem Fall wird das abgebuchte Geld wieder auf dem Konto des Inhabers gutgeschrieben. Unberechtigte Belastungen des Kontos können innerhalb einer Frist von 13 Monaten bei der Bank angezeigt werden.