Wirtschaftsprüfer * Steuerberater

Matthias Beßler

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Lexika

Verbraucher

Der Begriff des Verbrauchers wird gesetzlich definiert, weil in verschiedenen gesetzlichen Regelungen (vgl. z. B. Haustürgeschäft, Teilzahlungskauf, Fernabsatzgeschäft) auf diesen Begriff Bezug genommen wird. Verbraucher ist jede natürliche Person (also jeder Mensch), die ein Rechtsgeschäft für einen privaten Zweck abschließt. Der allgemeine berufliche Status ist ohne Bedeutung. Auch ein selbstständiger Autohändler ist also Verbraucher, wenn er einen Pkw zur privaten Nutzung erwirbt.

Gesetzliche Grundlage: § 13 BGB