Aktuell
14.12.2022
Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2023
Im BMF-Schreiben vom 14. November 2022 - IV C 7 - S 3104/19/10001 :008 - gibt das Bundesfinanzministerium die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 Bewertungsgesetz (BewG) für Stichtage ab 1. Januar 2023 berechnet wird.
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