STEUERBERATER

ALBERT E. OPPEL

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Lexika

Finanzamt

Das Finanzamt ist für das gesamte Besteuerungsverfahren zuständig. Hierzu gehören die Steuerveranlagung, die Steuererhebung aber auch die Vollstreckung der Steuerschuld. Welches Finanzamt für den Steuerpflichtigen zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz des Steuerpflichtigen beziehungsweise nach dem Sitz der Geschäftsleitung.

Die Internetadresse www.finanzamt.de informiert über die einzelnen Finanzämter sowie über die zuständigen Finanzgerichte.