STEUERBERATER

ALBERT E. OPPEL

Am Kastanienberg 64, 69151 Neckargemünd
Telefon: 6223 2525
Mobil: 1743186757
E-Mail: albert@oppel-steuerberater.de

Lexika

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Während das Fahren ohne Führerschein lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet wird, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat. Denkbar sind insbesondere zwei Szenarien: Entweder hat der Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis nie erworben und sie wurde ihm entzogen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Diese Strafe droht auch dem Halter eines Kraftfahrzeugs, der anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat. In bestimmten Fällen, wenn der Fahrzeugführer fahrlässig gehandelt hat oder wenn sein Führerschein beschlagnahmt wurde, ist die Freiheitsstrafe auf sechs Monate und die Geldstrafe auf 180 Tagessätze begrenzt.

Gesetzliche Grundlage: § 21 Straßenverkehrsgesetz