Dipl.-Ök. Iris Meyer-Weidemann, Steuerberaterin

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Aktuell


26.08.2024

So bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub "zollfrei"

Abschalten, ausspannen, dem Alltag den Rücken kehren: So wünschen wir uns alle die Urlaubszeit. Die schönsten Urlaubsfreuden sind jedoch schnell verdorben, wenn man bei der Rückkehr mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Das geht leider oft schneller, als es vielen Urlauberinnen und Urlaubern bewusst ist.

Auf der Internetseite des Zolls und in der Broschüre »Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll« sind die wichtigsten Zollbestimmungen zusammengefasst. Hier erfährt man unter anderem, welche Souvenirs man bedenkenlos aus dem Ausland mitbringen kann, welche Freimengen für die Einfuhr bestimmter Waren gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.

Bundesfinanzministerium, 1.8.2024