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Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist für alle mit dem Erbfall zusammenhängenden Streitigkeiten (z. B. Anfechtung des Testaments) zuständig. Ferner ist das Gericht u. a. zuständig für die amtliche Verwahrung des Testaments, die Eröffnung des Testaments, die Entgegennahme der Erklärung zur Ausschlagung der Erbschaft, die Erteilung eines Erbscheins und für die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses.

Als Nachlassgericht wird das zuständige Amtsgericht tätig. Die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers.