Aktuell


21.10.2021

Niedersächsischer Finanzminister Hilbers forciert Fortentwicklung der Außenprüfung

Finanzminister Reinhold Hilbers informierte sich beim Finanzamt für Großbetriebsprüfung Osnabrück über den Fortschritt der Neustrukturierung der zeitnahen Betriebsprüfung. Er hat das Finanzamt Anfang 2021 mit der Fortentwicklung der zeitnahen Betriebsprüfung beauftragt, da dort langjährige und umfangreiche Erfahrungen mit dieser besonderen Form der Außenprüfung vorliegen und entsprechend qualifiziertes Personal vorhanden ist.

„Die verfahrensrechtlichen und zeitlichen Abläufe von steuerlichen Außenprüfungen werden von den betroffenen Unternehmen gerade auch im internationalen Vergleich zunehmend als Wettbewerbs- und Standortnachteil wahrgenommen. Hier besteht Handlungsbedarf“, so Minister Hilbers.

Ziel der Weiterentwicklung der zeitnahen Betriebsprüfung ist, die Abläufe sowohl für die Finanzverwaltung als auch für die Unternehmen zu optimieren und eine verstärkte und vor allem zielgenauere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Betriebsprüfung zu fördern, um eine bessere Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen im Zusammenhang mit steuerlichen Außenprüfungen zu ermöglichen, so der Minister weiter.

Hintergrund:

Betriebsprüfungen umfassen nach den einschlägigen Vorgaben in der Regel drei bis fünf zurückliegende Jahre, für die das zu prüfende Unternehmen zuvor Steuererklärungen und Jahresabschlüsse beim Finanzamt eingereicht hat. Dabei können die von der Außenprüfung zu beurteilenden Jahre unter Umständen weit in der Vergangenheit liegen. Die Folge für die Unternehmen sind Rechts- und Planungsunsicherheiten, weil durch mögliche steuerliche Feststellungen der Betriebsprüfung hohe Steuernachzahlungen und entsprechende Zinszahlungen für die Unternehmen drohen.

Diese Nachteile einer herkömmlichen Außenprüfung können durch eine zeitnahe Betriebsprüfung vermieden werden, da nur zwei gegenwartsnahe Jahre begutachtet werden. Dadurch wird der Umfang der von den geprüften Unternehmen vorzulegenden Daten und Unterlagen begrenzt. Die Prüfungskräfte können die steuerlich relevanten Sachverhalte auch im Interesse der Unternehmen schneller ermitteln und effektiver beurteilen. Diese Prüfungsform bietet damit für Unternehmen und Finanzverwaltung große Vorteile. Voraussetzung ist aber auch eine offene und umfassende Zusammenarbeit zwischen Betriebsprüfung und Unternehmen.

Niedersächsisches Finanzministerium Presseinformation vom 11.10.2021