Diplom-Finanzwirt, Steuerberater

Herbert Ludes

Klosterstr. 1, 53879 Euskirchen
Telefon: 2251 9702-57
E-Mail: ludesherbert@t-online.de

Lexika

Säumniszuschlag/Erlass

Ein Säumniszuschlag kann im Einzelfall dem Steuerpflichtigen erlassen werden. Folgende Gründe können zum Erlass des Säumniszuschlages führen:

  • Die Steuerschuld (Hauptschuld) wurde erlassen, es liegen die Voraussetzungen für eine zinslose Stundung der Steuer vor.

  • Der Steuerpflichtige hat nur versehentlich die Steuerschuld nicht beglichen. Vorausgesetzt wird, dass er bisher ein pünktlicher Steuerzahler war.

  • Eine unvorhergesehene Erkrankung hat den Steuerpflichtigen an einer pünktlichen Zahlung der Steuerschuld gehindert.

  • Es kam während des Säumniszeitraums zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 227 AO