Diplom-Finanzwirt, Steuerberater

Herbert Ludes

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Aktuell


16.11.2020

Saarland: Zeitnahe Betriebsprüfung startet im Januar 2021

Im Rahmen der Steuerfestsetzung bei Unternehmen werden regelmäßig Betriebsprüfungen durch die Finanzverwaltung vorgenommen. Die Betriebsprüfung ist ein Instrument zur Gewährleistung einer gleichmäßigen und gerechten Besteuerung. In der Regel umfasst sie einen dreijährigen Prüfungszeitraum. Zudem werden oftmals weit zurückliegende Jahre geprüft. Um den Unternehmen ein Angebot zu mehr Zeitnähe und zügiger Rechts- und Planungssicherheit bieten zu können, startet die saarländische Finanzverwaltung zum 1. Januar 2021 die "zeitnahe Betriebsprüfung".

"Durch das Projekt ‚Zeitnahe Betriebsprüfung‘ können Zeiträume unmittelbar geprüft und die Prüfungsdauer verkürzt werden. Außerdem bietet sie die Möglichkeit eines ein– oder zweijährigen Prüfungszeitraums. Hinzu kommt, dass die Unternehmen im Hinblick auf die Beurteilung steuerlich relevanter Vorgänge schnellere Rechts- und Planungssicherheit erhalten. Durch die Zeitnähe vermindern sich auch die derzeit noch hohen und ggfs. steuerlich nicht abzugsfähigen Nachzahlungszinsen. Die zeitnahe Betriebsprüfung findet in allen Bundesländern in unterschiedlichen Ausprägungen statt. Wir rechnen mit einer Inanspruchnahme von ca. 10 % aller Großbetriebe", erklärte Finanzstaatssekretärin Anja Wagner-Scheid.

Die zeitnahe Betriebsprüfung ist ein Angebot der saarländischen Finanzverwaltung an Großbetriebe und Konzerne. Ansprechpartner ist die Groß- und Konzernbetriebsprüfungsstelle beim Finanzamt Saarbrücken Mainzer Straße 109-111, Telefon: 0681-3000760.

Ausführliche Informationen zum Thema bietet die Broschüre "Zeitnahe Betriebsprüfung für Großbetriebe und Konzerne". Sie ist bei den Finanzämtern erhältlich und steht auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen und Europa unter dem Link: https://www.saarland.de/mfe/DE/service/publikationen/publikationen_node.html zum Download und zur Bestellung bereit.

Hintergrund:

Im Saarland gibt es 1.471 Großbetriebe und Konzerne (Stand: 2019).

Großbetriebe mit mehr als 12 Mio. Euro Umsatz pro Jahr können die zeitnahe Betriebsprüfung in Anspruch nehmen. Die Zahl der antragsberechtigten Firmen liegt bei rund 500.

(Ministerium für Finanzen und Europa des Saarlandes, Pressemitteilung vom 10.11.2020)