Diplom-Finanzwirt, Steuerberater

Herbert Ludes

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Aktuell


03.11.2022

Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2021

Auf der Grundlage der Meldungen aller Länder erstellt das BMF jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie über die Ergebnisse der Steuerfahndung.

Zu den in der Statistik erfassten Steuerstraftaten und diesen gleichgestellten Straftaten gehört die Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) genauso wie z. B. die gewerbs- und bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens nach § 26c des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Diese Taten werden in der Regel mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Steuerordnungswidrigkeiten sind demgegenüber Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit einer Geldbuße geahndet werden können, wie z. B. die leichtfertige Steuerverkürzung (Leichtfertigkeit) nach § 378 AO oder die Gefährdung von Abzugsteuern nach § 380 AO.

Im Jahr 2021 wurden in den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bundesweit insgesamt knapp 50.000 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten bearbeitet. Zudem wurden rund 3.800 Bußgeldverfahren abgeschlossen und für die wichtigsten Tatbestände der Steuerordnungswidrigkeiten Bußgelder in einer Gesamthöhe von circa 56 Mio. Euro festgesetzt.

Im selben Zeitraum erledigte die Steuerfahndung bundesweit insgesamt 32.000 Fälle. Dabei wurden Mehrsteuern in Höhe von rund 2,2 Mrd. Euro festgestellt und Freiheitsstrafen in einem Gesamtumfang von 1.293 Jahren verhängt.

BMF-Monatsbericht Oktober 2022 (Auszug)