Diplom-Finanzwirt, Steuerberater

Herbert Ludes

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Aktuell


19.05.2020

Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung

Die Bundesregierung hält das geltende Recht der Verzinsung von Steueransprüchen beziehungsweise Nachzahlungen für verfassungsgemäß.

Dies sei gegenüber dem Bundesverfassungsgericht in den zwei anhängigen Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes dargelegt worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/18372) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17998).

Darin wird auch erläutert, dass es sich bei Erstattungszinsen um steuerpflichtige Kapitalerträge handelt. Die Steuerpflicht der Erstattungszinsen sei gerechtfertigt, denn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise handele es sich um einen Ertrag aus der Überlassung von Kapital. Die Zinszahlung erhöhe die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen und unterscheide sich nicht von anderen Formen der Darlehensgewährung. Nachzahlungszinsen dagegen seien nicht abzugsfähig, soweit sie zu den steuerlichen Nebenleistungen gehören würden. Sie seien damit wie andere privat veranlasste Schuldzinsen steuerlich nicht abziehbar.

Änderungen an diesen Regelungen plant die Bundesregierung nicht.

(Bundestag, hib-Meldung 448/2020 vom 30.4.2020)

Link zur ausführlichen Antwort der Bundesregierung (PDF)