Diplom-Finanzwirt, Steuerberater

Herbert Ludes

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Aktuell


18.05.2020

Bon-Pflicht für Bäcker bleibt

Die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen für Bäckereien bleibt bestehen. Die FDP-Fraktion scheiterte im Finanzausschuss mit einem Vorstoß zur Abschaffung der seit Anfang Januar geltenden Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen selbst bei kleinsten Einkäufen.

In der von der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) geleiteten Sitzung stimmten nur die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen für den von der FDP-Fraktion eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung - Gesetz zur Verhinderung einer Bon-Pflicht für Bäcker (19/15768). Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Die Linke lehnten den Entwurf ab, die AfD-Fraktion enthielt sich. Der Entwurf sieht vor, dass die Finanzbehörden im Fall der Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen eine Befreiung von der Pflicht zur generellen Ausgabe von Belegen aussprechen können.

Die CDU/CSU-Fraktion wandte sich gegen die Aufhebung der Bon-Pflicht. Das sei nicht klug. Die Fraktion regte aber an, die Frist zur Einführung neuer Kassensysteme mit technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) zu verlängern, da es derzeit Probleme gebe, Fachfirmen für den Einbau zu finden. Außerdem zeigte sich die Fraktion offen für neue technische Möglichkeiten, um auf die Ausgabe von gedruckten Belegen verzichten zu können. Die SPD-Fraktion wandte sich allerdings gegen eine längere Frist für den TSE-Einbau. Es müssten auch nicht unbedingt immer Belege gedruckt werden. Stattdessen könnten die Kunden Belege über das Einlesen von QR-Codes erhalten. Im Übrigen verwies die SPD-Fraktion auf das durch die Corona-Pandemie veränderte Verbraucherverhalten. Immer mehr Menschen würden mit Karten bezahlen.

Die AfD- Fraktion stimmte einer Abschaffung der Bon-Pflicht grundsätzlich zu. Diese Pflicht betreffe nicht nur Bäcker, sondern alle Branchen seien betroffen. Die Linksfraktion hingegen lehnte den FDP-Vorstoß ab und wies darauf hin, dass die Bon-Pflicht nicht bedeute, dass stets Kassenbelege gedruckt werden müssten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützte den FDP-Antrag. Sie verlange Klarheit und Sicherheit für die Unternehmen.

Die FDP-Fraktion hatte darauf hingewiesen, dass mit Einführung der Belegausgabepflicht diese Belege größtenteils nicht von den Kunden mitgenommen, sondern direkt im Geschäft entsorgt werden. Dies führe zu einer erheblichen Zunahme von Abfall, der unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes vermeidbar wäre. Gerade die Nutzung von sogenanntem Thermopapier, dass Biphenol enthalte, sei auch unter Gesundheitsaspekten bedenklich.

(Deutscher Bundestag, hib-Meldung Nr. 472/2020 vom 06.05.2020)