Steuerberater Dipl.-Kfm. Thorsten Linnemann

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Aktuell


17.10.2024

Bundesfinanzhof führt die elektronische Aufbewahrung und Archivierung seiner Akten ein

Die Akten der obersten Gerichtshöfe des Bundes, zu denen auch der Bundesfinanzhof gehört, sind in zahlreichen Fällen von historischer oder politischer Bedeutung und haben Auswirkung für weite Teile der Bevölkerung. Historiker, Journalisten, Privatpersonen oder andere Gerichte und Behörden greifen im Rahmen von Geschichtsprojekten, Presse- und Medienbeiträgen, zur Durchführung von Ahnenforschung oder für andere Gerichts- oder Verwaltungsverfahren häufig auf die Akten des Bundesfinanzhofs zu.

Ab September 2024 stellt der Bundesfinanzhof unter Mitwirkung des Bundesarchivs die Aufbewahrung seiner Unterlagen auf eine rein elektronische Verwahrung um. Nach der Beendigung eines Gerichtsverfahrens werden die damit verbundenen Unterlagen vollautomatisch in einem zentralen elektronischen Zwischenarchiv –dem Digitalen Zwischenarchiv des Bundes– gespeichert und dort bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist verwahrt. In dieser Zeit können die Archivare des Bundesarchivs die gespeicherten Bestände durchsuchen, um für historisch oder politisch bedeutsame Verfahren eine dauerhafte Speicherung über den Ablauf der Aufbewahrungsfrist hinaus im Bundesarchiv sicherzustellen.

Interessierten Personen, die nach Maßgabe des Steuergeheimnisses Einsicht in die Gerichtsakten des Bundesfinanzhofs nehmen wollen, können die Akten beendeter Gerichtsverfahren daher zukünftig elektronisch zur Einsichtnahme bereit gestellt werden. Das Bundesarchiv bietet die Möglichkeit der elektronischen Aufbewahrung und späteren Archivierung allen Bundesgerichten und Bundesbehörden an.

Bundesfinanzhof, Pressemitteilung vom 26.9.2024