Steuerberater Dipl.-Kfm. Thorsten Linnemann

Andreasstr. 6, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 5242 90 64 - 0
E-Mail: linnemann@linnemann-stb.de

Aktuell


02.09.2024

Anhängiges Verfahren zum Differenzkindergeld

Der Begriff »Differenzkindergeld« bezieht sich auf die Situation, wenn ein Anspruch auf Kindergeld besteht, aber das in einem anderen Land gewährte Kindergeld niedriger ist als das in Deutschland zustehende Kindergeld. In diesem Fall wird in Deutschland der Unterschiedsbetrag als Differenzkindergeld gezahlt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Familie den vollen Betrag an Kindergeld erhält, der ihr zusteht.

Vor dem BFH ist nun ein Fall anhängig, der sich auf eine Situation Deutschland/Schweiz bezieht. Folgende Frage muss geklärt werden:

Kommt es bei der Ermittlung des Differenzkindergelds zwischen der Schweiz und Deutschland allein auf den Vergleich des deutschen Kindergelds mit der Schweizer Kinderzulage an oder ist die tatsächlich zugeflossene (Netto)Leistung mit der Höhe des deutschen Kindergelds zu vergleichen, da die Schweizer Kinderzulage mit dem individuellen Steuersatz des Berechtigten zu versteuern ist? (BFH Anhängiges Verfahren III R 37/23)