Steuerberater

Jörg Schnack

Schützenstr. 32, 24568 Kaltenkirchen
Telefon: 0 41 91 99 99-0
E-Mail: Steuerberater@joerg-schnack.de

Lexika

Übernachtungskosten/Ausland

Übernachtungskosten, die im Rahmen einer Auslandstätigkeit entstanden sind, können per Beleg als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuerklärung angesetzt oder vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden.

Gesetze und Urteile (Quellen)

R 9.7 LStR

H 9.7 LStR