Steuerberater

Harald Göbel

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Aktuell


05.06.2023

Bundesfinanzministerium: Rückblick auf das Brühler Symposion Token und Steuern

Am 28. März 2023 veranstaltete die Bundesfinanzakademie das Brühler Symposion Token und Steuern – Ertragsteuerrechtliche Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token.

Die Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen (BFA) hat im ersten Quartal 2023 nach Auslaufen der Corona-Pandemie ihre Tradition der Podiumsveranstaltungen zu wichtigen steuerrechtlichen Themen aufleben lassen. Ziel ist hierbei, einen Austausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Rechtsprechung und Verwaltung zu ermöglichen.

Präsident Dr. Heller unterstrich die Bedeutung der BFA, ein Forum für die Erörterung steuerrechtlicher Fragestellungen sowie die Vernetzung von Angehörigen der Finanzverwaltungen zu bieten und kündigte weitere Veranstaltungen dieser Art an.

Steuerabteilungsleiter Dr. Weith, der ebenso wie Präsident Dr. Heller aus Berlin per Video zugeschaltet war, stellte in seinem Grußwort die steuerliche Behandlung von Token als ein wichtiges und aktuelles Thema heraus.

Dr. Weith betonte die Rolle der BFA als Aus- und Fortbildungsstätte für Führungskräfte der Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes. Um die steuerrechtlichen Herausforderungen durch die Bildung von Token aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten, hatte die BFA führende Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Rechtsprechung und Verwaltung eingeladen. Diese untersuchten und diskutierten in drei Panels die verschiedenen steuerrechtlichen Aspekte rund um Krypto-Token, also digitalisierten, auf einer Blockchain dezentral gespeicherten Abbildungen von Vermögenswerten, denen eine bestimmte Funktion oder ein bestimmter Wert zugesprochen wird.

Thema des ersten Panels war das Wirtschaftsgut und seine Behandlung im Privatvermögen. Im zweiten Panel standen Gewerbebetrieb und Gewinnermittlung und die sich hieraus ergebenden Fragestellungen im Mittelpunkt. Das dritte Panel beleuchtete Fragen zur Umsatzsteuer, zum Verfahrensrecht und zur Erbschaftsteuer.

Getragen von Impulsreferaten entwickelte sich unter den Experten der Panels eine rege Diskussion, die sich immer wieder in das mit über einhundert Zuhörern gut besetzte Plenum ausdehnte. Am Ende der Tagesveranstaltung, deren Zeitrahmen ob der intensiven Erörterungen ein wenig überzogen wurde, dankte RD Zens den Teilnehmenden der Panels, den Gästen und seinem Team auch im Namen von Dr. Heller.

Bundesministerium der Finanzen, Newsletter vom 26.5.2023