Steuerberater

Harald Göbel

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Aktuell


09.02.2022

2022 wird das Jahr der Grundsteuerreform

Die Thüringer Finanzämter erwarten im Jahr 2022 etwa 1,5 Mio. Feststellungserklärungen für erklärungspflichtige Grundstücke im Freistaat. Das Finanzministerium Thüringen weist darauf hin, dass erst mit dem Informationsschreiben der Thüringer Finanzverwaltung Handlungsbedarf besteht.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist von den Eigentümerinnen und Eigentümern jedoch noch nichts zu veranlassen. „Noch heißt es abwarten. Die Erklärungen sind erst dann bei den Finanzämtern einzureichen, wenn die Bürgerinnen und Bürger Post von uns erhalten haben“, informiert Finanzministerin Heike Taubert.

Damit bezieht sich Taubert auf ein Informationsschreiben, das die Finanzverwaltung ab April an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versenden wird. Darin sind alle relevanten Informationen und Modalitäten zur Erklärungsabgabe noch einmal zusammengefasst. „Wer sich an die Vorgaben in dem Schreiben hält, kann gar nichts falsch machen“, so die Finanzministerin.

Teilweise kursieren Falschinformationen in der Öffentlichkeit. „Der Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 darf nicht mit dem Zeitpunkt der Erklärungsabgabe verwechselt werden. Er gibt lediglich vor, auf welchen Zeitpunkt die Grundstücksverhältnisse später zu erklären sind“, stellt Taubert klar.

Zur Neubewertung der Grundstücke im Freistaat müssen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer ihre Feststellungserklärungen bis zum 31. Oktober 2022 an ihr zuständiges Finanzamt übermitteln. Dieser Termin gilt sowohl für steuerlich beratene Bürgerinnen und Bürger, als auch für solche, die ihre Feststellungserklärungen selbst erstellen.

Die Finanzämter können die Feststellungserklärungen ab dem 1. Juli 2022 annehmen. Dann besteht über Mein ELSTER auch die Möglichkeit zur elektronischen Erklärungsabgabe. Die Finanzämter im Freistaat stellen daraufhin die Grundsteuerwerte fest und ermitteln die Grundsteuermessbeträge, bevor sie diese an die Kommunen weiterleiten. „Das Finanzamt liefert sozusagen nur die Grundlagen. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt dann bis Ende 2024 durch die Kommunen selbst. Zahlen müssen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die neue Grundsteuer aber erst ab 2025“, fasst Taubert das dreistufige Prozedere zusammen.

Ab dem Frühjahr wird eine spezielle Grundsteuer-Hotline verfügbar sein, über die die Finanzämter Fragen rund um die Reform und deren Umsetzung beantworten.

Detaillierte Informationen sind unter grundsteuer.thueringen.de nachzulesen. Zusätzlich beantwortet der Steuerchatbot – als virtueller Assistent der Steuerverwaltung – Fragen zur Grundsteuerreform. Er ist rund um die Uhr erreichbar: Steuerchatbot – Ihre Fragen zur Grundsteuerreform

Hintergrund

Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die aktuell noch praktizierte grundsteuerliche Bewertung als verfassungswidrig erklärt. Daraufhin haben Bund und Länder im November 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet.

Die alten Einheitswerte vom 1. Januar 1935, die in allen neuen Bundesländern (alte Bundesländer Einheitswerte vom 1. Januar 1964) noch die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer bilden, verlieren bis Ende 2024 ihre Gültigkeit. Thüringen wendet das sogenannte Bundesmodell an.

Hinweise zur Erstellung eines ELSTER-Kontos

Um eine Erklärung über ELSTER einreichen zu können, wird ein Benutzerkonto benötigt. Dieses kann kostenlos beantragt und auch steuerartenübergreifend verwendet werden. Wer bereits über ein solches Benutzerkonto verfügt, weil er etwa seine Einkommensteuererklärung bereits elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt, kann dieses Konto auch für die Abgabe zur Feststellung des Grundsteuerwertes verwenden. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Umgekehrt gilt: Wer sich im Zuge der Grundsteuerreform für eine Registrierung bei ELSTER entscheidet, kann das Benutzerkonto auch in den kommenden Jahren für andere Erklärungen gegenüber dem Finanzamt verwenden.

Finanzministerium Thüringen, Mitteilung vom 14.01.2022