Lexika
Veranlagungszeitraum
Als Veranlagungszeitraum gilt der Zeitraum, für den die laufenden Steuern (z.B. Einkommensteuer) erhoben werden. Der maßgebende Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Klärwerkstraße 1a, 13597 Berlin
Telefon: 30 859095-0
E-Mail: info@stbschroeer.de
Als Veranlagungszeitraum gilt der Zeitraum, für den die laufenden Steuern (z.B. Einkommensteuer) erhoben werden. Der maßgebende Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Wir nutzen Cookies für die fehlerfreie Webseitenanzeige, zur Zugriffsanalyse und für Marketing. Klicken Sie auf "Alle auswählen", stimmen Sie damit dem Einsatz von Cookies für diese Zwecke zu. Klicken Sie auf "Speichern", um Ihre Einstellungen individuell anzupassen. Mehr Informationen über die auf unserer Webseite eingesetzten Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.