Lexika
Sonderausgaben - Pauschbetrag
Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36,– €, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36,– € gewährt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 10c EStG
Klärwerkstraße 1a, 13597 Berlin
Telefon: 30 859095-0
E-Mail: info@stbschroeer.de
Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36,– €, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36,– € gewährt.
§ 10c EStG
Wir nutzen Cookies für die fehlerfreie Webseitenanzeige, zur Zugriffsanalyse und für Marketing. Klicken Sie auf "Alle auswählen", stimmen Sie damit dem Einsatz von Cookies für diese Zwecke zu. Klicken Sie auf "Speichern", um Ihre Einstellungen individuell anzupassen. Mehr Informationen über die auf unserer Webseite eingesetzten Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.