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06.07.2023

Sachsen: Steuerfahndung ermittelt 112 Millionen Euro Steuerschaden für den Freistaat

Die sächsischen Steuerfahnder haben im vergangenen Jahr einen Steuerschaden in Höhe von 112 Millionen Euro aufgedeckt. In über 1.000 Prüfungen haben die 115 Steuerfahnder 290 Straf- und Bußgeldverfahren eingeleitet.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Der weit überwiegende Teil der Bürger ist steuerehrlich und leistet so einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens. Die sächsischen Steuerfahnder gehen gegen diejenigen vor, die Steuern hinterziehen. Denn Steuerhinterzieher schaden nicht nur dem Staat, sondern letztlich uns allen. Vor allem im Zusammenhang mit Umsatzsteuerkarussellen und Kryptowährungen kommt es vermehrt zu Steuerhinterziehungen. Diese Bereiche bilden einen Arbeitsschwerpunkt der drei Steuerfahndungsstellen in unserem Freistaat. Mit ihrer Arbeit leisten die sächsischen Steuerfahnder einen wichtigen Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit und einen fairen Wettbewerb.«

Die Arbeit der Steuerfahndungsstellen wird seit Jahren immer komplexer. Viele Steuerbetrugsmodelle finden vermehrt im digitalen Raum statt. Der größte Fall mit fast 20 Millionen Euro Steuerschaden stammt aus dem Bereich der Kryptowährungen. Auch aus diesem Grund waren im Jahr 2022 zwölf IT-Forensiker im Einsatz und kümmerten sich um die Sicherung, Aufbereitung und Auswertung von Daten.

Beim Umsatzsteuerkarussellbetrug werden Waren länderübergreifend in der europäischen Union zum Zweck der unrechtmäßigen Erstattung der Umsatzsteuer verschoben. International tätige Banden, Umsatzsteuerkarussellbetrug und die Bekämpfung von Geldwäsche nehmen einen immer größeren Anteil an der täglichen Arbeit ein. Dem wird durch die Stärkung der nationalen und internationalen Kooperationen entgegengewirkt. Die Steuerfahndungsstellen arbeiten deswegen zunehmend mit anderen Staaten sowie der Europäischen Staatsanwaltschaft zusammen. Allein in Ermittlungsverfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft konnte ein Steuerschaden von annähernd 26 Millionen Euro festgestellt werden.

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Medieninformation vom 15.6.2023