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01.04.2025
Kein steuerlicher Verlustabzug für angebliches Darlehen an Sohn
Der Kläger, ein ehemaliger Rechnungsprüfer und Steuerberater, stritt mit dem Finanzamt über die steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus einem behaupteten Darlehen an seinen Sohn, W. X. Der Kläger hatte seinem Sohn im Jahr 2010 einen Betrag von 40.417,41 € überwiesen und behauptete, dies sei ein Darlehen gewesen. Der Sohn bestritt dies und erklärte, es habe sich um eine Schenkung gehandelt. Der Kläger wollte den Verlust aus diesem Darlehen, das der Sohn nicht zurückgezahlt habe, sowie die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten steuerlich geltend machen. mehr...