Aktuell
27.05.2020
LfSt Rheinland-Pfalz: Wegfall von Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen ab Juni 2020
Bürger und Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- und Körperschaftsteuer leisten müssen, wurden bisher quartalsweise an die fälligen Zahlungen erinnert. Diese regelmäßigen Zahlungshinweise wurden im ersten Quartal 2020 letztmalig verschickt. Ab Juni 2020 wird der Versand dieser Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen komplett eingestellt.
Durch diese Maßnahme spart das Land Rheinland-Pfalz jährlich rund 220.000 € an Porto- und Papierkosten.
Damit betroffene Bürger auch künftig ihre Steuern pünktlich bezahlen und keine Säumniszuschläge riskieren, empfiehlt die Finanzverwaltung, am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.
Vorteil des Lastschrifteinzugsverfahrens
Termine und die genaue Höhe der jeweiligen Steuervorauszahlung müssen von den Betroffenen nicht selbst überwacht werden. Dadurch werden Säumniszuschläge, die bei einer verspäteten oder nicht vollständigen Zahlung fällig würden, vermieden.
Zudem werden das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen und ggf. auch zusätzliche Buchungsgebühren gespart.
Im Falle einer nachträglichen Änderung der Höhe der Vorauszahlungen, erfolgt automatisch eine Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge.
Bei dem Verfahren entscheidet der Bürger, ob die Teilnahme für alle Vorauszahlungen zu seiner Steuernummer gilt oder ob sie auf bestimmte Steuerarten und Vorauszahlungen beschränkt werden soll.
Ein entsprechender Vordruck - Teilnahmeerklärung am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren - wurde mit dem letztmalig zugestellten Zahlungshinweis verschickt. Der Vordruck ist zudem auch beim Finanzamt oder im Internet unter
www.fin-rlp.de/vordrucke unter "Allgemeine Vordrucksuche" (SEPA im Suchfeld eingeben) erhältlich.
(Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, Mitteilung vom 8.5.2020)