Lexika
Sonderausgaben - Pauschbetrag
Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36,– €, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36,– € gewährt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 10c EStG
Jennerweg 2, 83483 Bischofswiesen
Telefon: 8652 69701
E-Mail: stb.helmut.juestel@t-online.de
Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36,– €, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36,– € gewährt.
§ 10c EStG
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