Steuerberater

Ferdinand Alles

Siemensstr. 30, 63512 Hainburg
Telefon: 6182 953740
E-Mail: f.alles@t-online.de

Lexika

Veranlagung/Tod des Ehepartners

Ein verwitweter Ehepartner kann im Todesjahr des Partners und in dem darauf folgenden Kalenderjahr die Veranlagung nach dem Splittingtarif wählen. Hierfür wird vorausgesetzt, dass im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorlagen.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 32a EStG