Lexika
Sonderausgaben - Pauschbetrag
Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36,– €, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36,– € gewährt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 10c EStG
Siemensstr. 30, 63512 Hainburg
Telefon: 6182 953740
E-Mail: f.alles@t-online.de
Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36,– €, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36,– € gewährt.
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